Tritt der Sterbefall zu Hause ein, muss zunächst ein Arzt gerufen werden (durch Angehörige oder nächste Verwandte), um den Tod festzustellen und dieses auch bescheinigen. Erst danach kann die Überführung durch uns vorgenommen werden. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim kümmert sich das Personal um die Ausstellung der Totenbescheinigung durch den Arzt. Der Totenschein hat beim Verstorbenen zu bleiben, er ist wichtig für die Überführung und wird für die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes benötigt.
Sie können unsere Dienstleistungen rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen, in Anspruch nehmen.
Erstversorgung der Verstorbenen am Sterbeort
Beratung bei uns oder auch bei Ihnen im Hause
Gestaltung der Traueranzeige für Zeitung bzw. Trauerbrief
Grabauswahl auf den Friedhöfen, Ruheforst
Friedhofsverwaltung, Pastoren, Trauerrednern, Seebestattern
Erledigung aller Formalitäten nach Absprache
Aufbahrung der Verstorbenen nach Absprache
Finanzierungsberatung und Vermittlung von Sterbegeldversicherungen
Ausstattung der Trauerfeier
Auswahl des Blumenschmucks
Terminabsprachen für dei Trauerfeier / Beisetzung
Organisten, Friedhofsgärtnern und Steinmetze
Leitung der Trauerfeier sowie Kondulenzdienst
Kostenlose Bestattungs-Vorsorge-Beratung, Vorsorgeverträge
Überführung der Verstorbenen von und zu jedem Ort im In- und Ausland
Wir sind für Sie rund um die Uhr telefonisch erreichbar – auch außerhalb unserer Bürozeiten!
Bestattungen Klaus Griem
Sachsenring 38 - 40
24534 Neumünster
Alle Rechte vorbehalten | Bestattungen Klaus Griem